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Riester Rente
In Zeiten, in denen die Regierung das Renteneintrittsalter von 65 Jahre auf 67 Jahren angehoben hat und es im Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung schon lange nicht mehr die Garantie gibt, dass die Altersrente allein genügt, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern, mussten Alternativen gesucht werden, wie man auch privat vorsorgen kann.
So wurde im Jahr 2002 die Riester Rente entwickelt. Deren Namensgebung geht zurück auf den ehemaligen als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, der die Förderung einer freiwilligen Altersvorsorge mittels einer Zulage vorschlug.
Den eigentlich Anlass für die Einführung einer derartigen staatlich geförderten Altersvorsorge auf privater Basis war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001. Durch sie wurde ein Nettorentenniveau eines typischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang in die Sozialversicherung einzahlte von bisher 70 Prozent auf 67 Prozent reduziert. Die dadurch entstehende zusätzliche Versorgungslücke machte vielen Experten damals Kopfzerbrechen.
Unmittelbar zulagenberechtigt bei der Riester Rente sind dabei alle Arbeitnehmer, die einen den Zertifizierungsvorschriften entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben. Hierbei kann es sich sowohl um einen Rentenversicherung handeln, als auch um einen andere förderfähige Sparform, wie zum Beispiel einen Banksparplan, aber auch einen Fondsparplan. Ebenfalls zulagenberechtigt sind Personen, die in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung einzahlen, oder in eine Immobilie, oder aber eine Lebensversicherung investieren.
Eine Riester Rente bietet zahlreiche Vorteile. Ein Vorteil dabei ist, dass die Beiträge zur Riester Rente selbst in finanziell härteren Zeiten nicht pfändbar sind. Die Beiträge können darüber hinaus als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden – was unter Umständen helfen kann Steuern zu sparen.
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